Diskriminierung betrifft immer auch den Betriebsrat
Ein Kollege erhält aufgrund längerer Elternzeit nicht einmal die Chance, sich für eine Beförderung zu bewerben.
Und eine Kollegin berichtet: Ihre Führungskraft macht immer wieder anzügliche Bemerkungen.
Solche Situationen sind leider kein Einzelfall. Als Betriebsratsmitglied bekommt ihr sie oft mit – direkt oder indirekt. Ihr seid Ansprechperson, Vertrauensinstanz und Mitgestalter*innen im Unternehmen. Und vermutlich wollt ihr genau das: dazu beitragen, dass sich alle im Job respektiert, sicher und fair behandelt fühlen. Genau hier beginnt eure Rolle beim Thema AGG und Antidiskriminierung.
Welche Rolle spielen Betriebsratsmitglieder beim Diskriminierungsschutz?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt euch als Betriebsrat in enger Verbindung mit den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen klaren Auftrag: Ihr sollt Benachteiligungen vorbeugen, Gleichbehandlung fördern und darauf achten, dass gesetzliche Vorgaben im Unternehmen eingehalten werden.¹
¹BetrVG § 75: (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
Dabei verpflichtet das Gesetz explizit dazu, Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale aktiv entgegenzuwirken und Gleichstellung im Betrieb zu fördern:
BetrVG § 80: (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: (…) 2. Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; 2a. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern; 2b. die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern; (…) 4. die Eingliederung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern; (…) 6. die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern; 7. die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen; (…)
Das bedeutet: ihr seid nicht nur beteiligt, sondern ihr gestaltet aktiv mit. Denn Gesetze allein verändern noch keinen Arbeitsalltag. Wirkung entsteht erst, wenn daraus konkrete Maßnahmen werden.
Wirksame Sensibilisierung ist der entscheidende Hebel
Ein besonders wirksamer Ansatz ist die gezielte Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Führungskräften. Denn nur wenn Menschen verstehen,
- wo Diskriminierung beginnt,
- wie sie sich im Alltag zeigt,
- und wie sie angemessen handeln können,
verändert sich Verhalten nachhaltig.
AGG-Schulungen sind dabei ein zentraler Baustein. Sie schaffen Orientierung, reduzieren Unsicherheiten und stärken Handlungssicherheit. Gleichzeitig erfüllen Unternehmen damit ihre gesetzliche Verpflichtung, Beschäftigte angemessen zu schulen.²
²AGG § 12: (2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten (…)
Was ihr als Betriebsratsmitglieder konkret tun könnt
Als Betriebsratsmitglieder habt ihr verschiedene Möglichkeiten, AGG-Sensibilisierung aktiv voranzubringen und so echte AGG-Held*innen in eurem Unternehmen zu werden:
AGG-Schulungen einfordern
Wirkt darauf hin, dass Schulungen nicht nur stattfinden, sondern regelmäßig und wirksam umgesetzt werden.
Themen sichtbar machen
Setzt Diskriminierung, Gleichbehandlung und Vielfalt gezielt auf die Agenda von Betriebsversammlungen.
Führungskräfte einbinden
Fordert ein, dass Führungskräfte Verantwortung übernehmen und das Thema aktiv mittragen.
Auf Qualität achten
Nicht jede Schulung ist automatisch wirksam. Achtet auf praxisnahe, interaktive Formate, die Verhalten wirklich verändern.
Was eine qualitative AGG-Schulung auszeichnet
Bei Respektvoll Miteinander haben wir eine vielfach ausgezeichnete Lösung entwickelt, die E-Learning im Bereich Gleichbehandlung neu denkt. Unser AGG-Online-Training vereint rechtliche Klarheit mit didaktischer Wirksamkeit und maximaler Flexibilität:
- Kompakt & rechtlich geprüft: In nur 18 Minuten rechtssicher die AGG-Schulungspflicht erfüllen
- Interaktiv & praxisnah: Reale Alltagssituationen mit Entscheidungsfragen und Reflexionsimpulsen
- Rollenspezifisch & adaptiv: Inhalte passen sich an – für Mitarbeitende, Führungskräfte, HR oder Compliance
- Fallbeispiele & Storytelling: Auch schwierige Situationen und Graubereiche werden greifbar
- Refresher-Modus: Wiederholbar, auffrischbar, jederzeit verfügbar
- Zertifikat: Sichtbares Engagement nach innen und außen
- Learning-Engagement-Kit: Neugier wecken, Nutzen kommunizieren und Lernmotivation steigern
- Mehrsprachig & individualisierbar: Ideal für international tätige Organisationen und verschiedene Zielgruppen und Branchen
Fazit: Betriebsratsmitglieder als Treiber für echte Veränderung
Als Betriebsratsmitglieder habt ihr die Möglichkeit, Diskriminierung im Unternehmen nicht nur zu thematisieren, sondern aktiv zu reduzieren. Durch gezielte Sensibilisierung, klare Impulse und wirksame Maßnahmen könnt ihr dazu beitragen, ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. AGG-Schulungen sind dabei kein „nice to have“, sondern ein zentraler Hebel für mehr Fairness im Alltag, mehr Sicherheit im Umgang mit sensiblen Situationen und für eine Arbeitswelt, in der Gleichbehandlung wirklich gelebt wird.
Wie geht ihr das Thema AGG und Antidiskriminierung in eurem Betriebsrat an?
Und welche Maßnahmen habt ihr bereits umgesetzt, um eure Kolleg*innen zu sensibilisieren?
Respektvolle Grüße
Martin Uhrig