Einmalige AGG-Schulung – warum das nicht reicht
Manche Unternehmen setzen auf ein einmaliges AGG-Training – zum Beispiel beim Onboarding. Doch Prävention lebt nicht von einmaligen Berührungspunkten. Ohne regelmäßige Auffrischung verlieren Mitarbeitende Wissen, Haltung und Handlungskompetenz.
Beispiel: Ein Teammitglied wird wegen seines Alters benachteiligt. Kolleginnen und Kollegen wissen zwar, dass es nicht korrekt ist, fühlen sich aber unsicher im Handeln. Hier zeigt sich: Nur eine wiederkehrende AGG-Sensibilisierung gibt Sicherheit.
Was das AGG wirklich verlangt
Das AGG schreibt keinen festen Schulungsturnus vor. Es fordert von Arbeitgebenden aber ausdrücklich Maßnahmen, die geeignet sind, um Diskriminierung zu verhindern.¹ Juristische Fachkommentare machen dazu deutlich: AGG-Schulungen müssen regelmäßig stattfinden.²
Damit ist klar: Ein einmaliges AGG-Training beim Onboarding ist ein Anfang, aber keine geeignete Maßnahme im Sinne des Gesetzes.
¹AGG § 12:
(2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.
²Schleusener / Suckow / Plum, AGG-Kommentar, 6. Auflage 2022, § 12, Rn. 16:
(…) Schulungsmaßnahmen müssen in angemessenen zeitlichen Abständen wiederholt werden, um die durch sie angestrebte Diskriminierungsprävention zu gewährleisten.
Warum Wiederholung wirkt: die Vergessenskurve
Die Vergessenskurve nach Ebbinghaus zeigt, wie schnell Wissen ohne Wiederholung verblasst. Schon nach wenigen Wochen sinkt die Erinnerung stark ab – besonders bei Inhalten, die nicht täglich gebraucht werden.


Selbst eine fundierte und wirksame Grundlagenschulung verliert mit der Zeit an Schärfe – besonders, wenn das Wissen nicht regelmäßig gebraucht wird. Refresher sorgen dafür, dass Inhalte lebendig bleiben und Handlungssicherheit dauerhaft gestärkt wird.
Meine Empfehlung: AGG-Schulung mit klarem Rhythmus
Ein wirksames Konzept basiert auf einem festen Schulungsturnus:
- Initial / beim Onboarding: Bestehende und neue Mitarbeitende zum Einstieg sensibilisieren
- Jährlicher Refresher: Kompakte Auffrischungen für das gesamte Team mit reduzierter Lernzeit, situativem Modus-Wechsel (Lernen vs. Auffrischen) und neuen spannenden Fallbeispielen
- Anlassbezogene Schulungen: Bei Vorfällen, Gesetzesänderungen oder wenn Mitarbeitende eine neue Rolle haben (z. B. Führungsverantwortung)
Am besten lässt sich dieser Rhythmus übrigens mit einem AGG-E-Learning umsetzen: effizient, skalierbar und flexibel – unabhängig von Größe, Standort oder Arbeitszeitmodell. So erreicht Ihr alle Beschäftigten gleichwertig, zuverlässig und rechtssicher.
Was ein fester AGG-Schulungsturnus bewirkt
- Rechtssicherheit: Dokumentierte AGG Online-Schulungen gelten als präventive Maßnahme – und entlasten im Ernstfall.
- Starke Unternehmenskultur: Regelmäßige Antidiskriminierungstrainings zeigen: Gleichbehandlung ist ein gelebter Wert, kein Pflichttermin.
- Aktualität: Digitale AGG-Trainings lassen sich laufend aktualisieren – so bleibt Euer Team am Puls neuer Entwicklungen.
Fazit: Nachhaltige Prävention braucht Wiederholung
Eine einmalige AGG-Unterweisung erfüllt nicht die Anforderungen des Gesetzes – und schützt auch nicht im Alltag. Wenn Ihr digitale AGG E-Learnings strategisch und regelmäßig einsetzt, sorgt Ihr für rechtliche Sicherheit, stärkt Eure Unternehmenskultur und vermittelt echte Handlungskompetenz.
Gibt es bei Euch einen festen Plan für AGG-Schulungen?
Werden Inhalte regelmäßig aktualisiert und dokumentiert?
Und habt Ihr ein System, das für alle Mitarbeitenden funktioniert – skalierbar und motivierend?
Vielleicht konnte ich Euch dazu anregen, Eure AGG-Schulung neu aufzustellen – strategisch, wirksam und rechtssicher. Falls Ihr ohnehin schon auf dem richtigen Weg seid – umso besser!
Respektvolle Grüße
Martin Uhrig
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ist keine Rechtsberatung.