Was das AGG verlangt – und was das für Schulungen bedeutet
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Unternehmen, Beschäftigte über Diskriminierungsverbote und Beschwerderechte zu informieren. Eine bestimmte Form der Schulung schreibt das Gesetz nicht vor. Entscheidend ist die Wirksamkeit: Maßnahmen müssen „geeignet“ sein, um Diskriminierung vorzubeugen – also verständlich, zugänglich und praxisnah.
¹AGG § 12: (2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten (…)
Präsenzschulungen: Persönlich, aber aufwändig
Präsenzformate haben ihren Wert:
- Direkter Austausch und Raum für spontane Fragen
- Persönlicher Zugang zum Thema, besonders hilfreich bei sensiblen Anliegen oder kleinen Teams
Doch sie bringen auch erhebliche Herausforderungen mit sich:
- Hoher organisatorischer Aufwand (Termine, Räume, Trainer*innen)
- Kostenintensiv – besonders für größere oder dezentrale Unternehmen
- Schwierig zu standardisieren und zu dokumentieren
- Qualität abhängig von der Tagesform der Trainer*innen
Fazit: Präsenzveranstaltungen eignen sich für spezifische, vertiefende Formate – sind aber teuer, schwer planbar und in der Breite oft nicht praktikabel.
E-Learning: Flexibel, skalierbar, rechtssicher
Eine AGG-Online-Schulung in Form eines wirksamen E-Learnings bietet zahlreiche Vorteile:
- lernen unabhängig von Ort und Zeit
- Inhalte interaktiv, spielerisch und an den individuellen Wissensbedarf angepasst
- kurze Lerndauer bei einheitlicher Qualität
- geringe Kosten
- rechtssicher und dokumentierbar – ein Pluspunkt bei internen Prüfungen oder externen Kontrollen
- leicht aktualisierbar – immer auf dem neuesten Stand
Damit ein E-Learning wirkt, braucht es allerdings hohe didaktische Qualität: Inhalte müssen verständlich, interaktiv und aktivierend aufbereitet sein, so dass sie nachhaltig wirken. Richtig umgesetzt, ist E-Learning kein Ersatzformat, sondern eine eigenständige und effektive Lernlösung.
Welches Format passt zu welchem Ziel?
Welches Format für eine AGG-Schulung passend ist, hängt in erster Linie vom Ziel ab. Präsenzschulungen eignen sich besonders für einmalige Workshops, in denen kleine Gruppen sehr spezifische Fragestellungen oder konkrete Konflikte bearbeiten.
E-Learnings sind dagegen die richtige Wahl, wenn es darum geht, große Teams oder ganze Unternehmen breit und wiederkehrend zu sensibilisieren – etwa im Rahmen von Onboardings oder regelmäßigen Auffrischungen.
Unser AGG-Training
Wir bei Respektvoll Miteinander haben ein AGG E-Learning entwickelt, das gesetzliche Anforderungen mit unternehmerischer Realität verbindet:
- fachanwaltlich geprüft und mehrfach preisgekrönt
- interaktiv mit Gamification-Elementen und Storytelling
- kurze Lerndauer (ab ca. 18 Minuten) – ideal für den Arbeitsalltag
- einzigartiges 3-Rollen-System (Mitarbeitende, Führungskräfte & HR)
- innovatives Refresher-Konzept zur Wissensauffrischung
- einfache Erfolgskontrolle und Dokumentation
- mit und ohne Learning Management System (LMS) nutzbar
- barrierefrei nach WCAG 2.2 Level AA
- kombinierbar mit unserem Training „Diversity, Equity & Inclusion (DEI)“, um für Privilegien, unbewusste Voreingenommenheiten und Mikroaggressionen zu sensibilisieren
So entsteht ein Schulungssystem, das funktioniert – im Alltag, in der rechtlichen Absicherung und im Sinne eines respektvollen Miteinanders, das den Erfolg von Organisationen sichert.
Fazit: E-Learning als Schlüssel zu nachhaltiger AGG-Sensibilisierung
Wer Mikroaggressionen und Diskriminierung wirksam vorbeugen will, braucht mehr als gute Absichten. Eine professionelle AGG-Online-Schulung vereint Qualität, Nachweisbarkeit und Zugänglichkeit – und ermöglicht echte Chancengleichheit bei der Wissensvermittlung.
Wie handhabt Ihr AGG-Schulungen in Eurem Unternehmen?
Setzt Ihr auf Präsenz, E-Learning oder eine Mischung?
Respektvolle Grüße
Martin Uhrig
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ist keine Rechtsberatung.