AGG-Irrtum: Merkblatt unterschrieben – Schulung abgehakt.

Viele Unternehmen glauben noch immer, dass ein Merkblatt oder eine Infoseite im Intranet ausreichen, um ihrer Schulungspflicht zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gerecht zu werden. Die Beschäftigten lesen das Dokument, unterschreiben es – und damit sei die Sache erledigt. Warum dieser Irrtum folgenschwer sein kann und wie eine rechtssichere AGG-Schulung wirklich aussieht, zeige ich Euch in diesem Artikel.

Warum ein Merkblatt allein keine AGG-Schulung ist

So verständlich der Gedanke ist – ein Merkblatt, eine E-Mail oder ein Link zur Intranetseite ersetzen keine rechtskonforme AGG-Schulung.¹

¹Schleusener / Suckow / Plum, AGG-Kommentar, 6. Auflage 2022, § 12, Rn. 15: Schulung i.S.d. § 12 Abs. 2 Satz 2 AGG ist – in Abgrenzung zur reinen Information – jede Form der die Beschäftigten als Teilnehmer einbindenden Wissensvermittlung auf dem Gebiet der Antidiskriminierung. Die Aushändigung einschlägiger Merkblätter zum Thema Diskriminierung unterfällt ebenso wenig dem Schulungsbegriff wie das Einstellen solcher Texte in das firmeneigene Intranet.

Ein Merkblatt mag informieren – aber es schult nicht im Sinne des AGG. Das Gesetz verlangt deutlich mehr als das passive Bereitstellen von Textinhalten.

Was ein Merkblatt nicht leisten kann:

  • Es sensibilisiert nicht für die Dynamiken und Grauzonen von Diskriminierung.
  • Es vermittelt keine Handlungssicherheit für den Arbeitsalltag.
  • Es fördert keine Reflexion, kein Perspektivwechsel – und erst recht kein Lernen durch Erfahrung.
  • Es erreicht viele Beschäftigte nicht wirklich – sei es aus Zeitmangel, Unverständnis oder Desinteresse.
  • Es zeigt keine Wirkung auf Verhalten oder Unternehmenskultur.

Und auch organisatorisch hat ein Merkblatt erhebliche Nachteile:

  • Wer tatsächlich gelesen oder verstanden hat, lässt sich kaum nachverfolgen.
  • Ein Lesebestätigungshäkchen ist kein Nachweis für wirksame Schulung.
  • Der Verwaltungsaufwand steigt: Rückläufe kontrollieren, Nachfassaktionen organisieren, rechtssicher dokumentieren – oft ohne verlässliches Ergebnis.

Kurz gesagt: Wer auf ein Merkblatt als „AGG-Schulung“ setzt, betreibt Pflichtsymbolik statt Prävention – und geht damit rechtlich und kulturell ein Risiko ein. Eine ernst gemeinte AGG-Sensibilisierung braucht andere Formate: interaktiv, verbindlich, dokumentierbar – und im besten Fall so wirksam, dass sie Verhalten nachhaltig verändert.

Was das AGG verlangt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schreibt zwar keine explizite Schulungspflicht im Wortsinn vor, aber es fordert sehr wohl geeignete Maßnahmen zur Prävention.²

²AGG § 12: (2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten (…)

Das bedeutet: Unternehmen müssen Diskriminierung vorbeugen. Und eine geeignete, dokumentierte AGG-Schulung zählt ausdrücklich zu den empfohlenen und anerkannten Maßnahmen. Wer nachweislich schult, kann sich im Ernstfall sogar enthaften³ – wer es nicht tut, riskiert juristische und wirtschaftliche Konsequenzen.

³Schleusener / Suckow / Plum, AGG-Kommentar, 6. Auflage 2022, § 12, Rn. 13: (…) Die an Vorbilder aus dem amerikanischen Rechtskreis angelehnte Bestimmung, die keine europarechtliche Entsprechung hat, eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit einer „Enthaftung durch Schulung“, indem sie eine Erfüllung der Organisationspflichten fingiert.

Was ohne AGG-Schulung passieren kann

Wenn Unternehmen keine strukturierte AGG-Schulung oder Antidiskriminierungsschulung anbieten, entstehen handfeste Risiken:

  • Haftung bei Diskriminierungsvorfällen (z. B. durch Mitarbeitende oder Führungskräfte)
  • Imageschäden und Shitstorms, die öffentliches Vertrauen untergraben
  • Verunsicherung im Team, geringere Identifikation und erhöhte Fluktuation
  • Verpasste Chancen für Vielfalt und Innovation, weil diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen fehlen

Angesichts von Fachkräftemangel, wachsendem Diversity-Fokus und öffentlicher Erwartungshaltung kann sich kein Unternehmen leisten, dieses Thema nur formell abzuhaken.

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  • Rollenspezifisch & adaptiv: Inhalte passen sich an – für Mitarbeitende, Führungskräfte, HR oder Compliance
  • Fallbeispiele & Storytelling: Auch schwierige Situationen und Graubereiche werden greifbar gemacht
  • Learning-Engagement-Kit: Animierte Elemente, Lernerfolgskontrolle und Inklusionsaspekte für maximale Wirksamkeit
  • Refresher-Modus: Wiederholbar, auffrischbar, jederzeit verfügbar
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Fazit: Nicht abhaken, sondern aufklären

Das Thema AGG darf nicht im Intranet verstauben – es muss im Alltag eines jeden Unternehmens verankert werden. Und zwar so, dass Mitarbeitende nicht nur wissen, was erlaubt und verboten ist, sondern auch, wie gegenseitiger Respekt alle im Unternehmen bereichern kann. Nur so entsteht echte Gleichbehandlung – im Verhalten, in der Kommunikation und in der Kultur.

Wie schult Ihr aktuell?

Wie sensibilisiert Ihr Eure Teams?

Und reicht das Eurer Einschätzung nach aus?

Vielleicht ist jetzt die Zeit, umzudenken – und eine AGG-Schulung als Chance statt Pflicht zu begreifen.

Respektvolle Grüße
Martin Uhrig

Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ist keine Rechtsberatung.

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Martin Uhrig

ist Gründer von Respektvoll Miteinander. Gemeinsam mit seinem Team entwickelt er innovative E-Learning-Lösungen zu Antidiskriminierung und respektvoller Unternehmenskultur. Als CODA (Kind gehörloser Eltern) bringt er eine besondere Perspektive mit – und setzt sich leidenschaftlich dafür ein, dass in Unternehmen alle faire Chancen erhalten und sich zugehörig und wertgeschätzt fühlen.

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