Warum ein einmaliges AGG-Training nicht genügt
Neue Mitarbeitende bekommen beim Start viele Informationen. Ein kurzer AGG-Input wird dabei oft nur oberflächlich wahrgenommen – und bald wieder vergessen. Wenn das Thema dann lange nicht mehr aufgegriffen wird, fehlt nicht nur das Wissen, sondern auch die Haltung, die es braucht.
Ein einmaliges Training schafft meist nicht:
- das Thema dauerhaft im Arbeitsalltag zu verankern
- für neue Entwicklungen und Grauzonen zu sensibilisieren
- Handlungssicherheit zu schaffen, wenn es darauf ankommt
Kurz: Ein Onboarding-Training ist wichtig – aber kein nachhaltiger Schutzschild.
Was das AGG verlangt
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Unternehmen dazu, Diskriminierung wirksam vorzubeugen – und zwar durch Schulungen, die regelmäßig stattfinden, inhaltlich fundiert sind und die Teilnehmenden wirklich sensibilisieren.¹ Einmal informieren reicht nicht: Nur wer Diskriminierung erkennen und angemessen darauf reagieren kann, ist im Sinne des AGG ausreichend geschult.
¹Schleusener / Suckow / Plum, AGG-Kommentar, 6. Auflage 2022, § 12, Rn. 16: Die Schulungsmaßnahmen müssen ihrer Art, ihrem Inhalt, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach geeignet sein, die Beschäftigten derart zu sensibilisieren, dass sie gleichbehandlungsrechtlich relevante Benachteiligungen in der betrieblichen Praxis erkennen und hierauf angemessen reagieren können. (…) Schulungsmaßnahmen müssen in angemessenen zeitlichen Abständen wiederholt werden, um die durch sie angestrebte Diskriminierungsprävention zu gewährleisten.
Warum regelmäßige Refresher-Schulungen so wichtig sind
Spätestens ein Blick auf die Vergessenskurve nach Ebbinghaus macht deutlich: Wer das AGG nur beim Onboarding thematisiert, riskiert, dass das Wissen bald verblasst – vor allem, wenn es nicht regelmäßig angewendet wird. Mitarbeitende, die vor Jahren geschult wurden, erinnern sich oft kaum noch an Inhalte oder Pflichten. Deshalb gilt: direkt beim Einstieg schulen – und anschließend mindestens einmal im Jahr auffrischen.


Das bringt nicht nur Wissen zurück, sondern hat klare rechtliche und kulturelle Vorteile:
- Rechtlich auf der sicheren Seite bleiben Wiederholte, dokumentierte Schulungen belegen: Das Unternehmen handelt präventiv – und kann sich im Ernstfall enthaften.
- Gleichbehandlung zur gelebten Kultur machen Regelmäßige AGG-Trainings senden ein klares Zeichen: Respekt und Fairness sind keine Pflichtübung, sondern Teil der Unternehmenskultur.
- Am Puls der Zeit bleiben Sprache, Normen und Diskriminierungsmuster wandeln sich. Moderne Schulungen greifen aktuelle Entwicklungen auf – und halten Teams informiert.
Unser Schulungskonzept
Respektvoll Miteinander bietet ein umfassendes E-Learning-System für alle Rollen im Unternehmen:
- Neue Mitarbeitende starten mit einem kompakten, praxisnahen Onboarding-Training.
- Bestehende Mitarbeitende erhalten eine flächendeckende Grundlagenschulung zu Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz.
- Führungskräfte durchlaufen eine vertiefte Trainingsvariante mit Fokus auf ihre besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht.
- Alle frischen ihr Wissen jährlich mit einem rechtssicheren, aktuellen Refresher auf.
Unsere E-Learnings sind:
- rechtlich geprüft und zuverlässig nachweisbar
- interaktiv, praxisnah und motivierend gestaltet
- rollenspezifisch adaptiv und mehrsprachig verfügbar
- flexibel einsetzbar – für jedes Team und jede Unternehmensgröße
Fazit: Schulen beim Onboarding ist ein guter Start – aber das Ziel noch nicht erreicht
Einmal schulen reicht nicht. Wer Gleichbehandlung wirklich leben will, hält das Thema präsent. Mit kurzen, klugen und wiederholten Refresher-Formaten, die Wirkung zeigen.
Darum ist mein Rat: Zum AGG schulen beim Einstieg ins Unternehmen – und das Wissen immer wieder auffrischen!
Wie sieht es bei Euch aus?
Habt Ihr ein System, das das Thema AGG, Antidiskriminierung und Gleichbehandlung langfristig trägt?
Wenn nicht: Jetzt ist vielleicht ein guter Zeitpunkt, die Weichen zu stellen – für mehr Sicherheit, Zusammenhalt und Erfolg in Eurem Unternehmen.
Respektvolle Grüße
Martin Uhrig
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ist keine Rechtsberatung